Kurze Antwort: Nein.
Einzelne Songs, selbst einzelne Passagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Erlaubnis/Bezahlung angeboten werden. In dem meisten Fällen ist für die Verwertungsrechte jedoch die GEMA damit betraut.
http://www.gema.de/
Sollte es sich um deine selbst komponierte Musik handeln und du nicht bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet sein, kannst du natürlich deine Musik online stellen, wie du möchtest.
Gruß, Torsten
P.S.: Wie bei allen Rechtsthemen: Das war keine Rechtsberatung!