Aufklärungsarbeit zum Mobbing, Zusammenschluss Machtgeschädigter

  • Im Internet kann man unzählige kritische Berichte von Behörden- und Justizopfern, Anwälten, Richtern und Rechtswissenschaftlern über die Verhältnisse in der BRD bzw. der OMF – BRD bzw. der BRdvD lesen. Darunter ist auch folgendes zu finden: „…..es gibt in der BundesRD ca. 60.000 solcher Interessenvereinigungen Geschädigter…“ (vgl. http://www.fortunecity.de/wolkenkratzer/neil/47/vsv-0010.htm).
    Nach meinen Erfahrungen wird u.a. in Zivilverfahren regelmäßig rechtliches Gehör nicht gewährt sowie eine private Rechtsprechung zur Vereinfachung, Bereicherung und Ächtung von Kritikern angewandt.
    Ich bin z.B. im Verein hilfe Ruf e.V., http://www.hilfe-ruf.de.vu, http://elf88null.de/rammegate2/ruf/frames/forum.php. Man sollte einen Zusammenschluss mit Machtkritikern und Machtgeschädigten zu anstreben. Wenn z.B. 60.000 Interessenvereinigungen Geschädigter der IPD beitreten würden, könnte man die Machtverhältnisse ändern. Vereinigungen Machtgeschädigter haben keine Mitspracherechte in Parlamenten, was geändert werden müsste!
    Bin übrigens auch der IPD (http://www.interimpartei.info) beigetreten, weil dort nicht wie in den führenden Parteien die Gewinner der Machspielchen, sondern Machtgeschädigte vertreten sind. Andere Parteien sollten sich auch um Machtgeschädigte kümmern. Nicht die Linken oder die Rechten sind die Bösen, sondern es ist der Machtmissbrauch. Der richtige Gegenpol zu den Mächtigen sind die Machtgeschädigten, die überwiegend in machtlosen Vereinen organisiert sind. Die Machtgeschädigten müssen die Mächtigen in Schranken weisen und gehören in die Parlamente. Allerdings sollten Sie nicht die Regierung bilden dürfen, weil sonst wieder kein Gegenpol zu den Mächtigen vorhanden wäre.
    Die derzeitigen Parteibonzen sind Gewinner der Machtspielchen. Sie scheren sich wenig um das Volk. Nicht einmal die Parteiführer der großen Parteien wollen, dass ihre eigenen Parteimitglieder mitbestimmen. Das wird auch bewiesen durch folgendes:
    Laut forsa-Umfrage glauben 82 Prozent der Bundesbürger, dass die Politiker „auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht“ nehmen. Nur 18 Prozent seien bundesweit der Meinung, dass „das Volk etwas zu sagen hat“, heißt es in der veröffentlichten Umfrage im Auftrag des Magazins „stern“. Eine überwältigende Mehrheit von 80 Prozent der Deutschen tritt für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auch in der Bundespolitik ein. Die Forderung nach direkter Demokratie wird von den Anhängern aller Parteien mit großer Mehrheit geteilt. Bei den SPD-Anhängern sind es 81 Prozent, bei denen der CDU/CSU 75 Prozent. (vgl. z.B. http://www.stern.de/politik/deutschland/forsa/:Forsa-Umfrage-Die-Regierung-Volk/579367.html, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,456684,00.html)
    An die Brauchbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte glaube ich übrigens nicht mehr. Dort sind auch von den Regierungen eingesetzte Günstlinge vertreten. Die wollen die Legitimität Ihrer Systeme sehen. Man wird dort wie beim Bundesverfassungsgericht mit unbegründeten Nichtannahmebeschlüssen abgewimmelt. Die Erfolgsquoten liegen nach meinen Berechnungen bzw. nach Angaben im Internet (z.B. überall bei ca. 0,5-2%, also nahe Null (vgl. http://www.gavagai.de/rs/HHD12.htm, http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/19738.html und http://www.bmj.bund.de/media/archive/1251.pdf).
    Außerdem verhindern die obendrein höchst komplizierten und verschieden auslegbaren Bestimmungen die Annahme von Beschwerden. Beschwerden wegen Mobbing staatlicher Organe kann nach den Annahmebestimmungen überhaupt nicht angenommen werden. Es werden den Bürgern- so unauffällig wie möglich- möglichst viele Menschenrechte verweigert.
    Dafür kann sich die Obrigkeit weitestgehend alles erlauben, wobei sie sich nach allen Regeln der Kunst schützt.
    Rechtsverletzungen dürfen staatliche Organe begehen und Gesetze brauchen auch nicht zu funktionieren. Z.B. wird von Bürgern verlangt, dass sie die neuesten Bestimmungen kennen und einhalten. Z.B. ist neuerdings die Gehörsrüge Voraussetzung für Beschwerden zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Andererseits funktioniert diese Bestimmung nicht. Die Bereitschaft, eigene Fehler einzuräumen und zu berichtigen, tendiert gegen Null (vgl. http://anwaltsblatt.de/archiv2/pdf/jahrgang_03/04-03.pdf, http://www.zap-verlag.de/uploads/products/images/Anwaltswoche/AnwaltsWoche_16_2005.pdf). Unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682, Rechtsstaat nur Fiktion: Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis kann man z.B. lesen: Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel….
    Weiter schützt sich die Obrigkeit mit Beleidigungsgesetzen. (vgl. http://beschwerdezentrum.de/beleidigungsgesetze.html, http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm und http://www.kirchenlehre.com/briody.htm)
    Die Obrigkeit darf Rechte verletzen und unbrauchbare Gesetze schaffen, aber der „kleine Mann“ muss alles perfekt wissen und machen und muss sich alles gefallen lassen.
    Wer die Schuld am Machtmissbrauch bei Randgruppen, Religionsgruppen o.ä. sucht, sucht die Schuld an der falschen Stelle. Macht und Machtmissbrauch entsteht durch fehlerhafte Machtstrukturen.
    Es gibt eine Tendenz, feste Gruppen zu bilden und aggressiv auf Eindringlinge zu reagieren, – so behauptet es die Verhaltensforschung. Auch behauptet die Verhaltensforschung, dass Kritiker geächtet und Heuchler gefördert werden (vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm). Dadurch ergibt sich, dass man von Machthabern fast durchweg geächtet wird, wenn man sich nicht alles gefallen lässt.
    Wer alles ungeprüft glaubt, was die Obrigkeit behauptet, wird kaum etwas merken und Machthaber wollen es natürlich nicht wahrhaben, dass sie unterjochen bzw. dass ihr Rechtsstaat, von dem sie gut bezahlt werden, nur Fiktion ist.
    Nach meinen Erlebnissen in der ehemaligen DDR und jetzt in der BRD sowie auch aus der Geschichte kann man erkennen, dass die Unterjochung Andersdenkender schon immer erfolgt ist. Das kapitalistische Mehrparteiensystem hat zwar einige Vorteile, aber dafür steht neben dem Machtmissbrauch mehr die gewaltradikale Bereicherung an Bürger-Opfern im Vordergrund.
    Die Mobbingkorruption gehört zu den schwerwiegendsten Schädigungsformen der Korruption, sie zielt auf völlige Entrechtung der BürgerInnen und Zerstörung der Demokratie mit äußerst heimtückischen Methoden unter dem Schutz aller Behörden und der Politik – gewaltradikale Bereicherung und Vernichtung der BürgerInnen-Opfer durch seelischen, finanziellen und familiären Tod.
    Problem: Jährlich werden in Deutschland über 4 Millionen BürgerInnen durch Mobbingmethoden geschädigt, ihre berufliche, finanzielle und familiäre Existenz irreparabel zerstört.
    Zweck: Die Mobbingtäter wollen sich an ihren Opfern ungerechtfertigt bereichern und dabei alle Spuren ihrer Verbrechen beseitigen, indem sie das Opfer als „geisteskrank“ öffentlich diffamieren und es durch eine Vielzahl behördlicher Verfahren gesundheitlich schädigen oder bewusst in den Tod durch Selbstmord treiben.
    Diese Vorgehensweise ist an zahlreichen aktenkundigen Fällen dokumentiert. Das jeweilige Ausmaß an Brutalität der behördlichen Vorgänge übersteigt in aller Regel die Vorstellungskraft der MitbürgerInnen. Zivilcourage zu ergreifen bedeutet für die Helfer eine äußerste Gefährdung ihrer eigenen Existenz, weil die Mobbingstraftäter keine Zeugen dulden und Helfer mundtot machen….. (Weiteres kann man unter http://wiki.mobbing-gegner.de/EuroAntiMobbing/Mobbingkorruption nachlesen).
    Auch auf vielen weiteren Internetseiten kann man erkennen, dass Mobbing durch Staatsorgane erfolgt. Ein Bericht zu einem experimentellen Nachweis eines ehemaligen Richters eines Oberlandesgerichts zum Thema „Rechtsstaat nur Fiktion“ ist z.B. unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 zu finden.
    In den Medien erfährt man darüber kaum etwas. Die schiefen Machtverhältnisse werden überall gern verleugnet. Es will sich niemand vorstellen, zu viel Macht zu haben bzw. machtlos zu sein, weil das kränkt.
    Psychologische Hintergründe mit dem allgemeinen Verleugnen des Mobbings bzw. schiefer Machtverhältnisse kann man unter http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychohygiene/macht.html nachlesen. Mobbing ist übrigens eine Form des Terrors, vgl. http://www.schreyoegg.de/content/view/103/33, http://teredo.cl/teredo/Justizterror/justizterror.htm, Kommissarische Reichsregierung, http://www.geratop.de/gesundheitsamt/dokumente/archiv/www.volksstaat-hessen.net-standesrecht.pdf.
    Man sollte Mobbing-Fragebögen ins Internet zur Abstimmung stellen und auch Fragebögen verteilen. Dann könnten die Bürger genauer erkennen, dass sie gemobbt werden und es würde etwas getan gegen das Verleugnen schiefer Machtverhältnisse. Hat jemand Ahnung, Mobbing-Fragebögen zu erstellen und auszuwerten? Es gibt bereits ähnliche Fragebögen über Mobbing in der Schule und am Arbeitsplatz.
    Ein Erfassungsformular der Erfassungsstelle für BRD-Regierungskriminalität, -Justizverbrechen, -Amtsmissbrauch ist bereits unter http://teredo.cl/teredo/erfassen/erfassungsformular_1.htm zu finden. Sehr umfangreiche Infos zum Machtmissbrauch kann man u.a. unter http://www.teredo.cl, http://www.unschuldige.homepage.t-online.de, http://www.gewaltenteilung.de oder http://www.rechtskultur.de. teredo.cl war gelegentlich gesperrt. Weitere, meiner Meinung nach lesenswerte Seiten sind u.a. zu finden unter http://www.gewaltenteilung.de/haeuser3.htm, http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/QuoVadis.html, http://www.vaeternotruf.de/rechtsbeugung.htm, http://www.gkpn.de/schachtschneider_moralitaet2.pdf, http://www.irp.uni-trier.de/25_kopp.pdf, http://www.irp.uni-trier.de/15_Ruethers.pdf, http://www.kfdwdb.eu/main2.htm http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,513912,00.html.

    Kein Wort dieses Schriftsatzes, weder als einzelnes noch i.V.m. mit anderen, darf dahin ausgelegt werden, dass es die Persönlichkeit oder Ehre irgendjemandes beeinträchtige, vielmehr dient jedes ausschließlich der möglichst zügigen Verwirklichung der im Justizwesen z.Z. real inexistenten, nach Art. 79(3) GG aber GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze: Menschenwürde, Volkshoheit, Gewaltentrennung, Rationalität und Recht, s. Art. 1 und 20 GG. (vorstehendes ist von einem geächteten Anwalt übernommen)

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    Gruß, Torsten

  • Das ist ein interessanter Beitrag und ich meine auch, sowas hat in einem Forum nichts verloren, sondern gehört in ein Weblog mit Kommentaren, wo jeder dazuschreiben und kommentieren kann, dann erst macht es Sinn und dann kann das passieren, was du dir laut Inhalt wünschst. Also mach eins auf und schreib das gleiche noch mal. Dann ruf ichs wieder auf. Gruss Siegbert

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